Das Recht auf Weiterbildung ist in Deutschland gesetzlich verankert. In Rheinland-Pfalz sind es vor allem die sieben staatlich anerkannten Weiterbildungsträger, die dieses Recht für die Bürger umsetzen. Jährlich organisieren sie etwa 50.000 Veranstaltungen mit fast 800.000 Unterrichtsstunden und erreichen damit mehr als 750.000 Menschen.
Neben Schule, Hochschule und der dualen Berufsausbildung gilt die Weiterbildung als die vierte Säule des Bildungssystems. Sie steht für ein lebenslanges Lernen für alle. Um das zu erreichen, kooperieren die staatlich anerkannten Weiterbildungsträger mit kompetenten Partnern auf Landes- und Einrichtungsebene und stellen so den Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen für alle Bevölkerungsgruppen sicher.
Die Angebote der Weiterbildungsträger orientieren sich am Bedarf und den Bedürfnissen der Menschen. Sie sind vielfältig und umfassen allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung. Allerdings bieten die staatlich anerkannten Einrichtungen all dies ohne nennenswerte Aufstockungen des Weiterbildungshaushaltes in den vergangenen 20 Jahren an und geraten dabei mittlerweile an die Grenzen ihrer personellen und finanziellen Ressourcen.
Unsere 8 Forderungen auf einen Blick!
... besonders im Bereich der politischen und gesellschaftlichen Bildung!
...besonders in Form von Projekten über den Modellprojektetitel, sodass wir weiterhin innovativ arbeiten und erfolgreiche Entwicklungen in unsere Regelarbeit implementieren können.
.. besonders um eine in sich schlüssige und aufeinander aufbauende Bildungskette für Flüchtlinge vorhalten zu können.
... zur Sicherung einer nachhaltigen Angebotsstruktur im Grundbildungs- und Alphabetisierungsbereich.
... für den Verband der Volkshochschulen und für jede anerkannte Landesorganisation, die ESF-Maßnahmen in nennenswertem Umfang durchführt.
... um besonders E-learning-Konzepte, Open Educational Ressources und Social Media in den Einrichtungen der Weiterbildung organisieren, finanzieren und vermarkten zu können und damit dem veränderten Lernverhalten vieler Menschen gerecht zu werden.
... um die Abwanderung gut qualifizierter Kursleitender im Integrations- und Grundbildungsbereich aus der Weiterbildung in den besser bezahlten Schuldienst aufzufangen.
... als inzwischen selbstverständlicher und nachgefragter Service für Teilnehmende, muss endlich Teil der anerkannten Weiterbildungsleistung und damit auch in die Finanzierung von Weiterbildung einbezogen werden.